Als gesetzlich Versicherter erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse einen Festzuschuss für Inlays, Kronen und Teilkronen, Brücken und Prothesen. Dieser deckt jedoch nur die Regelversorgung ab.
Die Höhe des jeweiligen Zuschusses richtet sich nach dem zahnmedizinischen Befund – generell übernimmt die gesetzliche Krankenkasse 50 Prozent der Durchschnittskosten für die Regelversorgung. Unabhängig davon, ob Sie sich für vollkeramischen Zahnersatz entscheiden, bleibt der Festzuschuss stets gleich.
Besitzen Sie ein Bonusheft und nehmen regelmäßig zahnärztliche Vorsorgeuntersuchungen wahr, zahlt Ihnen Ihre Krankenkasse einen höheren Festzuschuss:
Erhöhung um 20 Prozent
Regelmäßige Zahnarztbesuche 5 Jahre in Folge, abgestempelt von Ihrer Praxis.
Erhöhung um 30 Prozent
Regelmäßige Zahnarztbesuche 10 Jahre in Folge, abgestempelt von Ihrer Praxis.
Eine Härtefallregelung greift bei Patienten mit geringem Einkommen. In diesem Fall erhält der Patient einen Festzuschuss in doppelter Höhe.